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An der Physik kommt niemand vorbei
So leid mir das tut, sagen zu müssen: Nicht einmal Heizungsbauer.
Auf der Light+Building waren sie wieder zu bewundern, an jeder Ecke, die energieeffizienten, intelligente Heizungslösungen. Dabei beklagt sich der Markt über die schlechte Akzeptanz bei den Bauherren. Wundert mich das, bei unseren mehr weniger kompetenten Fachfirmen? Nicht wirklich.
Ein ausgewachsenes Exemplar von einem solch kompetenten Heizungsbauer haben wir hier am Ort. Wärmepumpe, Solar, Heizungsregelung. Alles kein Problem, so der Marketing-Slogan des weltweit besten Verkäufers und Geschäftsführers. Nun werfen wir mal einen Blick in die Realität.
Besagtes Unternehmen hat in unserem Mietshaus schon seit Jahren die Wartung für die Heizanlage in Auftrag. Ölheizung, Ende der 70er Jahre. Wartungsbuch? Was bitte ist ein Wartungsbuch? So fällt dem jährlichen Servicetechniker sofort auf, dass die Regelung und die Zeitschaltuhr defekt sind. Seit Jahren!
Also fällt doch irgendwann der Entschluss, die defekten Teile zu ersetzen. Es beginnt mit der Zeitschaltuhr. Das müsste reichen, kostet ja nicht viel. Gesagt, getan, eingebaut. Oh, die Regelung ist kaputt!? Also fällt die Entscheidung, die Regelung auszutauschen. In einer Woche ist der Ersatz da. Und läuft davon wie die Sau vom Trog. Zwischenzeitlich wird die Heizung auf Regelbetrieb eingestellt, mit einer Kesseltemperatur von 42° C. Außentemperatur am Tag: 13° C, in der Nacht 4° C. Wir Mieter sparen uns so lange krank, bei Raumtemperaturen von 16° C. Legionellen seid willkommen! Und wer braucht schon 20° C Raumtemperatur, wenn man nur zuhause „rumsitzt“?
Hier eine kleine logische Überlegung: Das Haus hat Heizkörper, die direkt unter den Fenstern an der Wand angebracht sind. Verluste durch Wand und Rollladenkasten, der selbstverständlich nicht gedämmt ist: ca. 50%. Damit habe ich also, wenn ich ca. 30 cm von der Heizung sitze, eine Chance, dass ich 20° C erleben kann. Aber wehe, ich sitze auf dem Sofa, das auf der anderen Seite des Raumes ist. Mein 50qm-Wohnzimmer erreicht damit bei günstiger Sonneneinstrahlung am Tag 16° C. Im Büroraum schaffe ich es auf sage & schreibe 18° C, bei laufendem Server, Switch, Router, PC, Monitor und Faxgerät. Südseite! Beides bei voll aufgedrehter Heizung. Drehe ich hingegen den Wasserhahn (heiß) voll auf, braucht es eine Minute, um zumindest handwarmes Wasser zu bekommen. FACHFRIMA? Nur gut, dass wir nicht Winter haben, da kann ich von Glück reden, wenn mir die Leitungen nicht zufrieren. Will ich also in meinen Wohnzimmer eine Chance auf eine Raumtemperatur von 22° C bei voll aufgedrehter Heizung brauche ich eine Kesseltemperatur von ... na? 44° C bei den Verlusten durch Wand und Rollladenkasten? Falsch!
Also: Was ist Führungsgröße? Die Außentemperatur? Bitte!? Das ist die Randbedingung. Es ist die Raumtemperatur - zumindest bei thermostatischen Regelungen! Annahme: Winter, Außentemperatur von -15° C, gewünschte Raumtemperatur sei 22°C. Damit hätten wir eine auszugleichende Temperaturdifferenz von 37 K. Reicht doch bei einer Kesseltemperatur von 42°C vollkommen aus, oder? NEIN! Jetzt kommen noch die Verluste zum tragen. Um wirklich die Chance auf eine einigermaßen vernünftige Temperatur zu kommen, bedarf es einer Kesseltemperatur von 2 x 37 K, also 74° C. Das deckt sich im Übrigen auch mit der Vorgabe für Heißwasser und dessen Vernichtung von Legionellen, die bei 60° C liegt. Auf den meisten Heizungen ist daher auch der Wert von 75° C als Maximum so deutlich markiert - für unseren Breitengrad. Das ist der Maximalwert, der für kalte Winter angenommen wird. Ist es draußen wärmer, kann die Kesseltemperatur auf maximal 60° C runter gefahren werden. DAS ist die Untergrenze und nicht ein aus den Temperaturen ermittelter Wert. Ich habe also einen möglichen Regelbereich der Kesseltemperatur von 60° C (Legionellen) bis 75° C (harter Winter). Da gehe ich doch lieber auf Handsteuerung, wenn ich weiß, dass die Regelung defekt ist.
So sind sie, unsere Fachfirmen. Von keinerlei Sachkenntnis getrübt aber davon überzeugt, Vermieter nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Es sind just die Firmen, die eine Fußbodenheizung für 500 qm mit einem Wasserkreislauf auslegen und sich ausgesprochen heftig wundern, dass bei einer Wassertemperatur von 26° C die letzten Räume nicht warm werden. Oder diejenigen, die bei einem Passivhaus die Lüftungsanlage so auslegen, dass im Winter die Luft furztrocken ist und sich im Sommer Schimmel bildet. Wer denkt auch schon daran, dass sich die Aufnahme von Wasser in der Luft mit dem Druck und der Temperatur ändert? Jaja, sie sind bei uns im Ort bekannt, die Fachfirmen!
Dazu auch:
(Quelle: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html)
Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31).
Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.
Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, dass folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können:
- Wohn-, Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius
- Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius
- Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius
Zur Nachtzeit von ca. 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen diese Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden. (vgl. AG Stuttgart, WuM 1987, 147).
Die entsprechende Heizleistung hat der Vermieter von 6.00 Uhr morgens bis mindestens 23.00 Uhr abends zur Verfügung zu stellen. Kürzere Zeiten, die in einem Formularmietvertrag stehen, etwa eine Beheizung nur bis 22.00 Uhr, sind unzulässig. (OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.).
Der BGH und das OLG Frankfurt gehen sogar davon aus, dass eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als Wohntemperatur die unterste Grenze des Zumutbaren darstellt. (BGH WuM 1991, 381 f; OLG Frankfurt 1992, 56 f.).
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