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A

Alle Konten sind gleich

Art. 1 (1)
Die Profitabilität eines Kreditinstituts ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 2 (1)
Jeder hat das Recht auf die freie Wahl seines Kreditinstitutes, soweit er nicht die Gewinne anderer verringert oder gegen die Kapitalhierarchie oder das Sharhoder-Value-Gesetz verstößt.

Art. 3 (1)
Alle Kunden sind vor dem Kreditinstitut gleich.

Art. 14 (1)
Das Eigentum und dessen Vermehrung wird gewährleistet. Inhalte und Schranken werden durch Zinsen bestimmt.

Art. 14 (2)
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle des Kreditinstitutes dienen.

... Auszüge aus dem neuen Marketing-Profil einer Deutschen Bank in Übereinstimmung mit dem deutschen Grundgesetz

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