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A

Ansprüche

Aus „Sein oder Nichtsein“ ist Haben oder Nichthaben geworden. Wer hat Anspruch auf etwas. Oder besser gesagt: Hat keinen Anspruch auf etwas. Führen wir einmal einen mathematischen Beweis.

Es gilt A: Die Ansprüche eines Alt-68’ers sind in jedem Fall sofort und vollständig zu erfüllen.

Daraus lässt sich wie folgt ableiten: Die Ansprüche eines Alt-68’ers sind wahr.

Die Parameter „Sofort“ und „Vollständig“ beschreiben die Grenzwerte zu den Ansprüchen der anderen, deren Menge sich somit sowohl temporal als auch quantitativ auf die Einheitsmenge „Null“ beschränkt.

Damit gilt B: Andere haben keine Ansprüche zu haben. Dies gilt insbesondere, unter Berücksichtigung der Beschränkung der Allgemeinheit, auf einen oder mehrere Ansprüche gegenüber dem Alt-68’er, die Teilmengen sind, aus den Einzelmengen: Ehrlichkeit, Vertrauen, Gefühle, materielle Mittel,Sicherheit oder jedweder menschlicher Moral und ethischen Werte.

Anmerkung der Autorin: Der Alt-68’er ist absolut relativ.

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