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Hartz XXIII

Jeder ist gezwungen, jeden Arbeitsplatz anzunehmen. Die dafür vereinbarte Vergütung zwischen dem DIHT und der Hartz-Kommission sieht einen Brutto-Höchstlohn (BHL) von maximal 100,- Euro pro Monat vor.

Jeder ist gezwungen sich selbst privat zu versichern. Dabei werden folgende monatliche Sätze festgeschrieben:

Rentenversicherung: 2,5 x BHL
Krankenversicherung: 1,765932 x BHL
Pflegeversicherung: 0,87 x BHL
Solidaritätszuschlag FNB: 0,58 x BHL
Solidaritätszuschlag EU: 0,73 x BHL
Solidaritätszuschlag China: 0,025 x BHL
Terrorsonderabgabe „Innere Sicherheit“: 0,5 x BHL
Säuglingsproduktivitätszuschuss: 1,0 x BHL
Beamtensonderauffangpauschale: 4,9999 x BHL
Politikerversorgungsausgleich: 12,927 x BHL
Managerrückstellungsvorsorge: 100235 x BHL

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals explizit darauf hin, dass wir es geschafft haben, die Einkommenssteuer für Besserverdienende (BHL = 100%) von 49% auf 48,985 % zu senken.

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