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Weihnachtsgeschäft 2013

Man nehme: Eine Firma mit Briefkasten in der Schweiz und definiere sie zum Rechteinhaber an Fotos, Videos, .. etc.

Dann gründe man drei weitere Firmen. Die erste lege die Fotos, Videos, ...etc. auf ihre Homepage. Die zweite überwache diese Homepage, damit man an die IP-Adressen der Nutzer kommt und die dritte bestätige, dass es mit der Überwachung der Homepage alles seine technische Richtigkeit habe.

Dann lasse man die Webseite überwachen und filtere die ankommenden IP-Adressen nach einem Staat heraus, der Firmen vor Verbrauchern schützt. Nun filtere man diese IP-Adressen nach einem Provider, der für alles in der Welt bereit ist, seine Kunden unter Druck zu setzen.

Jetzt suche man sich einen geeignetgierigen Anwalt, der zu Massenabmahnungen bereit ist und der der Drehung und Wendung der Juristerei mächtig ist. Den schicke man an ein unbedarftes Landgericht mit dem Hinweis, dass jeder, der sich die Fotos, Videos, ... im Web angeschaut hat, diese ja auf seinen Bildschirm herunter geladen hat. Also eine strafbewehrte Urheberrechtsverletzung begangen hat. Pfui! Hat man die Freigabe erschlichen, setze man sich an den Computer uns drucke Massenabmahnungen im großen Stil, lege keine Beweismittel bei, und schweige sich ansonsten über den Vorgang aus.

Ganz nah am Leben wie z.B. RedTube, The Archive AG, Urmann & Collegen, ItGuards, Deutsche Telekom AG, Landgericht Köln, …

Da schämt sich selbst die Schweiz, dass deutsche Geschäftsführer einer Schweizer Firma mit deutschen Anwälten deutsche Verbraucher hinters Licht führen, verweist hochmütig … äh, nein: hochherzig auf ein Urteil des Bundesgerichts in Lausanne von 2010 (IP-Adressen sind eindeutig Personendaten und fallen unter das Datenschutzgesetz) und reibt sich aber mit Hinweis auf besagten UBS-Stick (!) die Hände ob der zu erwartenden Geldeingänge.

Jaja, süßer die Kassen nie klingeln! Hoffen wir mal, dass die entsprechende Staatsanwaltschaft diesen Machenschaften nicht auch wieder das öffentliche Interesse abspricht.

Nachtrag vom 21.12.2013
Dass sich der "Spiegel" nicht schämt! Da wird dem Collegen ein Forum gegeben, seine Tat auszuschweigen. Selbst das Landgericht Köln rudert inzwischen ganz hektisch ans Ufer der Staatsanwaltschaft. Sind eben statt Fakten nur noch Meinungen gefragt in Deutschlandes "Spiegel-Bild". Schade!

Nachtrag vom 30.12.2013
Na also, oder wie mein Freund Giordano Bruno auf dem bereits brennenden Scheiterhaufen sagte: "... und sie bewegt sich doch!"
Siehe auch ct Artikel von Holger Bleich (Heise online).

Nachtrag Juni 2014

Noch ein paar interessante Links:

Kassiert die Telekom bei Abmahnwellen a lá Redtube ebenfalls mit ab? (Link zu www.anwalt.de)
Pornostreaming: Richter geben Fehler in Auskunftsverfahren zu (Link zu www.heise.de)
Am 24.01.2014 sind erste Entscheidungen ergangen, mit denen die ursprünglichen Beschlüsse auf Beschwerden hin revidiert worden sind (Download Pressemitteilung Amtsgericht Köln)
EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-360/13 (Link zu www.anwalt.de)

Und? Jetzt muss jeder Abgemahnte Widerspruch einlegen, Anwälte vorfinanzieren und Zeit und Geld opfern, um zu seinem Recht zu kommen? Armseliger Rechtsstaat, der sich von Betrugsopfern finanzieren läßt!

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