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Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)

Entzieht sich die GEZ selbst ihre Berechtigung?

Man beachte die Formulierung in §1(1): "Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind."

http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf

Fragen wir mal einen Physiker und/oder Nachrichtentechniker, was es denn so mit dem Zeitversatz auf sich hat. Dem Zeitversatz zwischen Radiostation/Fernsehsender und Empfangsgerät in Heim und Büro. Der Signallaufzeit, die dort eindeutig dazwischen ist. Kann man da noch von nicht zeitversetzt sprechen?

Bei der Satellitenübertragung beträgt sie ca. 250 Millisekunden. Aber sie ist da und messbar.
Bei Internet-Übertragungen hängt sie von der Qualität des Providers ab (bis zu 2 Sekunden).
Bei atmosphärischer Übertragung beträgt sie zwischen 6 und 30 Sekunden, je nach Wetterlage.
GPS und UMTS kämpfen technisch noch mit diesem Parametern, aber auch sie haben gegen die Physik keine Chance.

Nur unser deutsches Staatssystem ist schlauer, wenn’s um das Geld der Bürger geht.

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