Zur Startseite
 
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ?  
 

B

Besitzanspruch

Unser Alt-68’er ist besessen von dem Wahn, dass Andere einen „Besitzanspruch“ auf ihn haben könnten. Ignoriert aber die Tatsache, dass er diesen selbst praktiziert. Daher bedarf es hier einwenig Aufklärungsunterricht.

Im eigentlichen Sinn gibt es das Wort „Besitzanspruch“ überhaupt nicht. Es wird meist von denen benutzt, die Angst davor haben, sich mit Gefühlen (ihren eigenen oder die der Anderen) auseinanderzusetzen, die nicht in ihre beschränkte Welt oder in ihren beschränkten Verstand passen. Das Wort setzt sich aus den beiden Begriffen „Besitz“ und „Anspruch“ zusammen. Unser Alt-68’er liebt ja Gesetze. Also befragen wir das BGB, was es denn zu diesen beiden Begriffen meint.

Besitz: Die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache
Anspruch: Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Wenn wir die Worte aneinander reihen, kann nur unverstandenes Kauderwelsch dabei herauskommen. Verwirrt, wie der Sprecher wohl sein mag, verwechselt er Menschen mit Sachen, Recht mit Tatsachen und Wunsch mit Wirklichkeit. Beides im Einzelnen vorhanden. Manchmal einklagbar durch einen Vertrag oder ein Gesetz.

Nun, du weiser Rechtsgelehrter: Hälst du dich oder mich für eine Sache? Glaubst ausgerechnet du an die tatsächliche Herrschaft? Ignorierst du das Recht, von Anderen etwas zu erwarten? Wie verhälst du dich? „Besitzanspruch“, wie du ihn praktiziert, sieht doch folgendermaßen aus:

Jederzeit:
Zu meinen man könne über Ort und Zeit der Anwesenheit Anderer frei bestimmen und darüber verfügen, Andere im Unklaren lassen, sich nicht an abgesprochene Termine halten, diese zum eigenem Vorteil immer wieder verschieben, den Terminkalender Anderer so mit Füßen zu treten und sie dann auch noch letztendlich warten lassen.

Alles:
Sich bei Anderen nach Geradewohl zu bedienen, alles zu fordern, mitzunehmen und aufzubrauchen, ohne jemals selbst dafür eine Gegenleistung zu bringen, Bedürfnisse der Anderen schlichtweg zu ignorieren und Andere nur für sein eigenes Wohl sorgen zu lassen.

Nur für Dich:
Die positiven Gefühle und Taten Anderer als selbstverständlich voraussetzen, sie dann zu überlasten, zu missbrauchen und auszunutzen, darauf herumzutrampeln, abfällig von einer Ecke in die andere schieben und abschließend mit einem selbstgefälligen Lachen quittieren.

Zweierlei Maß - das ist die Größe, mit sich Deine Welt beschreiben lässt. Bi-Gott!

***

Nachtrag:

Besitzanspruch (Definition gemäß Hohnecker, 2007): Zusammengephaster Rechtfertigungsausdruck derjenigen, die es ohne moralische Bedenken für legitim halten, die Hingabe anderer auszunutzen.

zurück