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Finanzverwaltung B-Zahler

Gut, dass Großkonzerne hierzulande kaum Steuern bezahlen, ist ja hinlänglich bekannt, aber wie mit den „kleinen“ Steuerzahlern umgegangen wird, verdient auch Öffentlichkeit.
Da wäre zum einen die Bearbeitungsdauer. Abgabe der Unterlagen im Mai. Erhalt des Steuerbescheides Mitte September. Zum anderen die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter (Mo, Di und Do von 8:00 – 15:30 Uhr), theoretisch!
Dann lohnt sich ein Blick auf die Termine. Steuervorauszahlungen sind zu leisten bis 10. März. 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Stichtag der Steuerfeststellung ist der 7. September. Datiert ist die Steuerfeststellung am 15. September. Es kann einem auch niemand sagen, ob die am 10. September geleisteten Zahlungen hierbei berücksichtigt sind. Eingegangen sei das Geld jedenfalls! Neue Zahlungstermin werden festgesetzt für 19. Oktober und 10. Dezember.
Jetzt lohnt sich ein Blick auf die Beträge. Vorauszahlung je Quartal: 1.000 Euro. Summe Quartal 1-3: 3.000 Euro. Aus Oktober 1.500 Euro. Aus Dezember 2.500 Euro. In Summe geleistete Zahlungen: 7.000 Euro. Summe aus Feststellung: 5.500 Euro. Also 1.500 Euro als „Vorauszahlung“ für das nächste Jahr. Dieses Prinzip bei 100.000 Steuerzahlern angewandt, ergibt einen Kredit vom Volk in Höhe von150 Mio. Euro. Das macht sich gut vor Wahlen oder für die Bankenrettung.
Die kleinen Verdiener lässt man vor Weihnachten herumknapsen und die Großen feiern mit den Vorständen auf den Cayman Islands. Wir sind eben doch nicht das Volk – wir folgen nur. Das Volk würde sich so nie und nimmer selbst verwalten.

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