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Wahl der Waffen

Beleidigung: Kundgabe der Nicht- oder Missachtung einer anderen Person (jur.), Ehrverletzung gegenüber dem Verletzten (§ 185, StGB).
A sagt zu B: „Du Obstgartenkommander!“
Die Äußerung einer wahren Tatsache kann eine Beleidigung sein, wenn ein besonders herabwürdigender Ton oder eine besonders gehässige Einkleidung gewählt wird.
A sagt über B vor C oder veröffentlicht einen Artikel: „Der B hat seine Firma aus lauter Dummheit in den Ruin getrieben!“
Wenn sich die Kontrahenten auf einem so tiefen Diskussionsniveau befinden, dass sich beide anfehden, spricht man von konkludenter Einwilligung in eine Beleidigung. Diese ist dann nicht strafbar.
B sagt zu A darauf: „Du Schattenparker!
Darauf A wieder zu B: „Du Volldepp!“
B verliert die Nerven: „Lass mich in Ruhe, du Arschloch!“

Demütigung: Die absichtlich beschämende oder verächtliche Behandlung einer wehrlosen Person gegenüber Dritten.
A sagt zu B (vor C), indem er ihm das Essen wegnimmt: „Du bist doch eh zu fett!“

Diffamierung: Durch verbreitete Gerüchte gezielte Verleumdung anderer.

Diskriminierung: Die Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen durch die Aberkennung der allgemein gültigen Rechte für diese Gruppe oder das Individuum.

Ehrverletzung: Untergrabung der Achtungswürdigkeit einer Person.
A sagt zu B (vor C): „Du bist ein Lügner!“

Kompromittierung: Bloßstellung einer Person gegenüber Dritten, die die Demütigung und Kränkung zur Absicht hat.
A sagt zu B vor C: „Du bist doch impotent!“

Kränkung: Verletzung eines Menschen und dessen Selbstbewusstseins.
A sagt zu B: „Du bist zu dumm für alles!“

Mobbing: Falsche Gerüchte, Gewaltandrohung und -ausübung, Zuteilung sinnloser Aufgaben, ständige Kritik und die Androhung oder Ausübung sozialer Isolation gegenüber von Normen abweichender Personen.

Psychoterror: Die Seele in Schrecken versetzen. Andauernde und sich wiederholende zielgerichtete Angriffe, Provokationen, Belästigungen und Nötigungen zum Zweck der Verunsicherung oder Schädigung der seelischen beziehungsweise geistigen Gesundheit des Opfers. (Aufgrund der Tatsache, dass der Psychoterror auf eine Schädigung der seelischen und geistigen Gesundheit des Opfers abzielt, entwickeln sich bei den Betroffenen oft auch erhebliche Persönlichkeitsstörungen.)

Schikane: Ein absichtlich errichtetes Hindernis oder eine mutwillig verursachte Erschwernis, die den Hauptzweck haben, jemandem Schwierigkeiten zu verursachen.
A sagt zu B: „Du bist für das Projekt verantwortlich!“ behält aber alle relevanten Dokumente und Informationen.

Spott: Unaufwendige Waffe der Polemik, bewusstes Lächerlichmachen.
A sagt zu B vor C: „Mit deinem Aussehen kannst du nur Kartoffeln vom Baum pflücken!“

Tatsachenbehauptung: Objektive Umstände der Wirklichkeit, geäußert gegenüber Dritten, die durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt (wahre T.) oder widerlegt (unwahre T.) werden können. (§ 186 StGB).
A sagt zu C über B: „Der B hat das Haus nicht geerbt sondern beschlagnahmt!“

Üble Nachrede: Ehrverletzung gegenüber einem Dritten oder einer Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) in Form einer Tatsachenbehauptung (jur.).
A sagt zu C über B: „Der B gehört ins Irrenhaus! Der spinnt!“

Verleumdung: Ehrverletzung gegenüber einem Dritten wider besseres Wissen (§ 187 StGB).
A sagt zu C über B: „Der B ist ein Dieb. Er hat mir mein Auto gestohlen!“ (dabei hat er es verkauft oder B geschenkt)

Werturteil: Eine Aussage, die eine Wertung enthält, Ehrverletzung gegenüber einem Dritten (§ 185 StGB).
A sagt zu C über B: „Alles was der anpackt, läuft schief!“

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